Der Oberste Gerichtshof in London hat heute zugunsten von Wikileaks-Gründer Julian Assange entschieden. Der Berufungsantrag Schwedens, der eine Haftentlassung von Assange gegen Kaution verhindern sollte, wurde zurückgewiesen.
Das Gericht erteilte Auflagen. Ein Aufenthaltsort in Ostengland wurde für ihn festgelegt. Assange muss dort eine Fußfessel tragen und sich täglich bei der Polizei melden. Es besteht für ihn ein Ausgangsverbot, berichten mehrere Zeitungen. Wohnen wird er beim Gründer eines Londoner Journalistenclubs.