Die Idee von gemeinsamen „Bürgerkraftwerken für Sonnenstrom“ wird immer beliebter. Allerdings besteht oft Klärungsbedarf, wie solche Photovoltaik-Bürgerbeteiligungsmodelle am besten rechtlich ausgestaltet werden. Für Interessierte an diesen Fragen gibt es ab September spezielle Workshops der NÖ Energie- und Umweltagentur (eNu).
Praktikable Lösungen, die Rechtssicherheit bieten
„Bei Photovoltaik-Beteiligungsmodellen kommt es teilweise zu rechtlichen Unsicherheiten bei der Umsetzung“, berichtet Herbert Greisberger, der eNu-Geschäftsführer. Die eNu habe daher verschiedene Modelle geprüft und „praktikable Lösungen entwickelt, die eine hohe Rechtssicherheit bieten“. Das geschah in Kooperation mit der Raiffeisenbank NÖ-Wien und der Anwaltskanzlei Brandl & Talos.
Grundidee – gemeinsam ein Sonnenkraftwerk finanzieren
Die Grundidee der Bürgerkraftwerke ist, dass Bürger Anteile an Photovoltaik-Anlagen erwerben (ab einigen hundert Euro) und so gemeinsam die Errichtung finanzieren. Träger kann eine Gemeinde, ein Unternehmen oder eine reine Bürgergruppe sein.
Die Workshops der eNu in St. Pölten am 5.9. und 5.10. geben einen Überblick über Beteiligungsmodelle, ihre Vor- und Nachteile. Behandelt werden Fragen der Technik, Förderungen, Recht und Öffentlichkeitsarbeit.
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Workshop
„PV-Bürgerbeteiligung in der Praxis“
der NÖ Energie- und Umweltagentur (eNu)
Mi, 5. Sep. 2012, 8.30 – 13 Uhr, St. Pölten
Fr, 5. Okt. 2012, 8.30 – 13 Uhr, St. Pölten
Kostenbeitrag: 60 Euro
mehr Infos und Anmeldung unter:
www.enu.at/veranstaltungen
oder Tel. 02742 / 219 19
oder