Gemeinderat St. Pölten beschließt Klage beim Verfassungsgericht gegen § 66a NÖ Krankenanstaltengesetz. Änderung bei Krankenhausfinanzierung angestrebt
Die Landeshauptstadt St. Pölten sieht sich bei der Krankenhausfinanzierung nach § 66a NÖ Krankenanstaltengesetz (NÖ KAG) benachteiligt. Nicht der reguläre „Krankenhausbeitrag“ der Gemeinden, sondern die darin zusätzlich enthaltene „Standortvorteilsklausel“ führe zu einer „argen Mehrbelastung“ St. Pöltens und soll nun vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht werden.
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