Erfolge bei EU-Regionalförderung für Niederösterreich
Die Europäische Kommission hat die neue Regionalfördergebietskulisse 2014-2020 für Österreich beschlossen. Es sei gelungen, wichtige EU-Förderregelungen zugunsten von Niederösterreichs Gemeinden und Unternehmen beizubehalten, erklärte NÖ-Landesrätin Barbara Schwarz.
Das Land NÖ habe durch sein politisches Engagement beigetragen, die befürchtete Verschlechterung bei der Neugestaltung der EU-Regionalförderung 2014-2020 in wichtigen Punkten erfolgreich abzuwenden. Das teilte gestern NÖ-Landesrätin Barbara Schwarz, zuständig in der NÖ-Landesregierung auch für EU-Fragen, in einer Presseaussendung mit.
Landesregierung NÖ habe sich „vehement“ eingesetzt
Der Beschluss der Europäischen Kommission zur EU-Regionalfördergebietskulisse für Österreich legt die Fördergebiete und das Ausmaß betrieblicher Investitionsförderungen in Gemeinden und Regionen fest. Zwei wesentliche Punkte seien dabei abgewendet worden: die Halbierung des EU-Regionalfördergebiets und die Streichung der Förderung von Großunternehmen, die der Entwurf zur neuen EU-Regionalförderung 2014-2020 vorgesehen habe.
„Diese beiden Absichten waren im vorgesehenen Umfang aus niederösterreichischer Sicht nicht akzeptabel“, erklärte Landesrätin Barbara Schwarz. Daher habe man sich „vehement dafür eingesetzt, die Europäische Kommission von einer Änderung ihrer Vorschläge zu überzeugen und das Beste für unser Bundesland herauszuholen“.
Mehr NÖ-Gemeinden anspruchsberechtigt
Das sei gelungen. Der Umfang der Regionalfördergebiete in Österreich sei jetzt im Beschluss der Europäischen Kommission nicht, wie vorgesehen, um die Hälfte verringert, sondern sogar leicht erhöht worden. Davon „profitiert auch Niederösterreich“. Denn nun können auch in Niederösterreich, so die Landesrätin, sogar „mehr Gemeinden als bisher in den Genuss von Regionalfördergebieten kommen“, das heißt in die EU-Regionalförderung einbezogen werden und von der EU-Regionalförderung profitieren.
Förderbarkeit von Großunternehmen bleibt
Auch für Großunternehmen habe der Beschluss zur EU-Regionalförderung 2014-2020 nun letztlich wichtige Fördermöglichkeiten beibehalten, darunter vor allem die Förderbarkeit von Erstinvestitionen. „Dies ist ein wichtiger Punkt“, sagte Barbara Schwarz, „denn damit ist sichergestellt, dass die Leitbetriebe in den Regionen und Gemeinden Niederösterreichs weiterhin gefördert werden können.“ Denn die Leitbetriebe sicherten wichtige Arbeitsplätze für tausende Arbeitnehmer in NÖ.
Der Beschluss zur Neuregelung der EU-Regionalfördergebiete in NÖ tritt mit 1. Juli in Kraft.
magzin.at
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