Die Durchführung des europäischen Volksbegehrens „Meine Stimme gegen Atomkraft“, in Österreich von Global 2000 vorangetrieben, wurde von der EU-Kommission am Donnerstag abgelehnt. Die Begründung: Das Volksbegehren verstoße gegen den EURATOM-Vertrag und damit gegen primäres EU-Recht.
BUND: „Europäische Bürgerinitiative muss möglich sein“
Das Volksbegehren für einen europäischen Atomkraft-Aussteig sollte im Juni starten. Die Umweltorganisationen aus elf verschiedenen EU-Ländern, die das Volksbegehren durchführen möchten, wollen nun mit der EU-Komission nachverhandeln oder gegebenfalls rechtliche Schritte ergreifen. Die EU-Kommission hat sechs der neun Fragepunkte der Volksbegehrens anerkannt.
„Zur Gefahrenabwehr für Mensch und Umwelt und zu einer so entscheidenden Frage wie der Atomkraftnutzung muss eine europäische Bürgerinitiative möglich sein“, sagte dazu Hubert Weiger, der Vorsitzende der deutschen Umweltorganisation BUND. „Ich bin überzeugt, dass unser Volksbegehren gegen Atomkraft über kurz oder lang genehmigt wird“, erklärte Klaus Kastenhofer, der Geschäftsführer von Global 2000.
Die elf europäischen Umweltorganisationen rufen auf zur Vorab-Registrierung für „Meine Stimme gegen Atomkraft“ unter:
www.myvoice.eu
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