In einem Vortrag sprach Bundesjustizministerin Beatrix Karl letzte Woche an der Donau-Universität Krems über die Bedeutung der Menschenrechte für das österreichische Rechtssystem.
Sie betonte die positive Rolle der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1953 und der Europäischen Grundrechtscharta (Charta der Grundrechte der Europäischen Union), die 2009 mit dem Lissabon-Vertrag in Kraft getreten ist. Es sei an der Zeit, sagte Beatrix, die sozialen und kulturellen Grundrechte, wie sie die Charta vorsehe, in Österreich zu ratifizieren.
Der Vortrag fand statt vor Studierenden des Universitätslehrgangs „Human Rights / Menschenrechte“ des Departements für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration der Donau-Universität Krems. Der viersemestrige, berufsbegleitende Lehrgang wird im Oktober 2012 starten.
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weitere Infos zum Lehrgang „Human Rights“ der Donau-Universität Krems unter:
www.donau-uni.ac.at/menschenrechte
Foto: DUK / Reischer