In Deutschland wurde im Juli der Konsumentenschutz verschärft. Produkte, die gegen Konsumentenschutzbestimmungen verstoßen, werden in Zukunft beim Namen genannt und veröffentlicht. OÖ-Landesrat Rudi Anschober fordert, diese Bestimmungen in Österreich zu übernehmen. Der Konsumentenschutz bekäme viel mehr Biss.
Volle Auskunftspflicht über Produkte und Firmen bei Verstößen
Die Neuregelung im deutschen Verbraucherinformationsgesetz sieht vor, dass jeder Bürger von den Behörden auf Anfrage hin volle Auskunft über Produkte bekommen muss, die gegen Grenzwerte oder andere Konsumentenschutzbestimmungen verstoßen. Auch über die Namen der Firmen, die diese Produkte herstellen. In Österreich ist das nur in extremen Ausnahmefällen möglich, so Landesrat Rudi Anschober, der in Oberösterreichs Landesregierung auch für den Konsumentenschutz zuständig ist.
„Das wird den KonsumentInnenschutz weiter stärken, den Druck auf die sogenannten schwarzen Schafe verstärken, den KonsumentInnen mehr Macht geben und schließlich auch jene ganz überwiegende Mehrheit der korrekt arbeitenden Firmen besser schützen“, begründet Anschober. Er will im September für seinen Vorschlag werben, wenn die Landesräte für Konsumentenschutz aus allen neun Bundesländern tagen.