Neue Europaratskonvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt

Morgen wird erstmalig die neue „Europaratskonvention gegen Gewalt an Frauen“ zur Unterzeichnung aufgelegt. Sie sei richtungsweisend und ein Meilenstein für Europa, meint der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AOEF). Das deutsche Bundeskabinett hat bereits vorige Woche beschlossen, der Konvention beizutreten. Auch Österreich und Länder wie Norwegen, Spanien, aber auch die Türkei haben ihre Unterschrift angekündigt.

„Endlich die Chance, dass Mindeststandards eingehalten werden“

Mit der neuen Europaratskonvention wird erstmals in Europa der Schutz von Frauen gegen Gewalt, auch häusliche Gewalt, verbindlich im Völkerrecht verankert. Dies „gibt uns nun endlich die Chance, dass die seit Jahren geforderten Mindeststandards von den Vertragsstaaten auch tatsächlich eingehalten werden müssen“, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonomer Frauenhäuser.

Gewaltprävention und Unterstützung der Opfer verpflichtend

Die Konvention verpflichtet die Beitrittsstaaten zur besseren Verhinderung von Gewalt an Frauen und zu Unterstützungsleistungen für Opfer, auch häuslicher Gewalt. So zum Beispiel zu Rechtsberatung, psychologischer Betreuung, Unterstützung bei Arbeitssuche und geschützter Unterbringung (Frauenhäuser). Die Konvention definiert Gewalt gegen Frauen und stellt sie unter Strafe. Darunter auch die Zwangsheirat, Stalking und die Genitalverstümmelung.

Die Erstvorlage zur Unterzeichnung der Europaratskonvention zum Frauenschutz geschieht beim morgigen EU-Außenministertreffen in Istanbul.


weitere Infos auf der
Webseite der Autonomen Frauenhäuser:
www.aoef.at