Zur Volksbefragung über die Einführung eines Berufsheers oder die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes am 20. Jänner sind in der Stadt St. Pölten und in der Stadt Krems einheitlich die Wahllokale von 7.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger im Alter ab 16 Jahren (Stichtag: 20.1.) mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde (Stichtag: 28.11.2012).
Zwei Fragen stehen zur Wahl:
Die Volksbefragung stellt alternativ folgende zwei Fragen, von denen eine mit JA zu beantworten ist:
- Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres?
- Sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?
Wählen im Wahllokal oder mittels „Stimmkarte“
Zur Stimmabgabe ist das zuständige Wahllokal für den Wahlsprengel des eigenen Wohnorts aufzusuchen. Es kann aber auch eine sogenannte „Stimmkarte“ beantragt werden, die dann zur Stimmabgabe per Briefwahl, zur Stimmabgabe in jedem österreichischen Wahllokal (auch in Krankenhäusern und Kuranstalten) oder vor einer „fliegenden Wahlbehörde“ (z.B. bei häuslicher Bettlägerigkeit) berechtigt. (Eine „fliegende Wahlbehörde“ muss im Bedarfsfall eigens angefordert werden.)
In St. Pölten werden 77 Wahllokale und in Krems 41 Wahllokale geöffnet sein. Um barrierefreie Wahllokale zur Verfügung zu stellen, werden in Krems einige neue Wahllokale eingerichtet und Wahlsprengeleinteilungen teilweise geändert. Die Stadt Krems wird ab morgen in ihrer „amtlichen Wahlmitteilung“ per Post alle Bürger über die neuen Adressen informieren.
Lichtbildausweis mitbringen. Bei Stimmkarte diese rechtzeitig beantragen
Zu beachten ist: Zur Stimmabgabe in den Wahllokalen ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Wer eine Stimmkarte beantragen möchte (die für die Stimmabgabe im zuständigen eigenen Wahllokal am Wohnort nicht erforderlich ist), muss dies rechtzeitig im Voraus machen:
in St. Pölten und in Krems einheitlich:
- schriftliche Beantragung bis spätestens 16. Jänner (per Fax, Email und in St. Pölten auch per Internet möglich – Achtung: Identitätsnachweis erforderlich)
- mündliche Beantragung bis spätestens 18. Jänner (12 Uhr) – nicht per Telefon möglich!
- Magistrat St. Pölten, Abteilung Bürgerservice- und Einwohnerangelegenheiten, Einwohner- und Wahlamt, Rathausplatz 1, 3100 St. Pölten
- Wahlamt der Stadt Krems, Obere Landstraße 4, Zimmer 6a
weitere Infos unter:
www.st-poelten.gv.at
www.krems.at/wahlen
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