Was bringt das Sparpaket der Bundesregierung? Welche steuerlichen Änderungen wird es geben? Klare Antworten auf diese Fragen gab es vor zehn Tagen bei einem Experten-Abend der Kremser Bank. Das Interesse an der Veranstaltung war sehr groß. Bis zum letzten Platz war der Ferdinand-Dinstl-Saal mit Zuhörern gefüllt.
Neue Wertpapier-KESt für Privatanleger
Hauptthema des Abends war die einschneidende Änderung der Immobilienbesteuerung durch das Sparpaket („Stabilitätsgesetz 2012“). Zunächst aber erläuterte Bernhard Wutte von der Kremser Bank die neue Wertpapier-KESt für Privatanleger. Mit dieser kommt ab 1. April eine Pauschalbesteuerung realisierter Gewinne und gegenrechenbarer Verluste aus Wertpapiergeschäften mit 25 Prozent, die automatisiert von den Banken verrechnet und abgeführt wird.
Die Veranstaltung – und die abschließende Podiumsrunde für Publikumsfragen, an der auch Brigitte Starkl vom Notariat Muckenhuber teilnahm – moderierte Christian Hager, Vorstandsdirektor Kremser Bank und Sparkassen AG.
Immobilienbesteuerung – eine „grundlegende Systemänderung“
Eine wesentliche Änderung bringe das Sparpaket bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen, sagte Steuerberater Alexander Hofmann in seinem Hauptvortrag des Abends. „Hier wird eine grundlegende Systemänderung vollzogen.“ Hofmann ist geschäftsführender Gesellschafter der Kremser Steuerberatung Accurata, die auch in Wien und Eisenstadt tätig ist.
Vor allem auch Land- und Forstwirte sind Verlierer der Neuerung
Während bisher Liegenschaften im Privatvermögen nach 10 Jahren im Eigentum nicht mehr steuerbar waren, unterliegen diese ab 1. April 2012 erstmals auch einer Pauschalbesteuerung bei Veräußerung – mit 3,5 bzw. 15 Prozent. „Privateigentümer, vor allem aber auch Land- und Forstwirte sind damit die Verlierer dieser Steuerreform“, sagte Hofmann im anschließenden Gespräch mit magzin.at.
Die Gewinner: Entlastung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Es gibt aber auch Gewinner. Betriebliche Immobilien werden ab 1. April steuerlich entlastet, und zwar bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht jedoch bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). „Die Gewinner der Steuerreform, das muss man sagen, sind vor allem Unternehmen, die Immobilien haben und veräußern wollen. Freilich mit Ausnahme der Kapitalgesellschaften“, so Hofmann.
Was ändert sich hier? Betriebliche Immobilien werden bei Veräußerung ab 1. April 2012 nunmehr pauschal mit 25 Prozent besteuert. Bisher unterlag der wirtschaftliche Gewinn daraus vollständig der Einkommenssteuer. Was, abhängig von der EKSt- Progression, eine Besteuerung mit bis zu 50 Prozent ergeben konnte.
Der Solidarbeitrag für Dienstnehmer – neue Vorsteuerberichtigungsfrist bei Immoverkauf
Für Immobilienverkäufe von Bedeutung ist auch eine Änderung bei der Vorsteuerberichtigung. Bisher war nach 10 Jahren umsatzsteuerpflichtiger Vermietung die Vorsteuer voll abzugsfähig. Ab 1. April müssen nun dafür 20 Jahre vergangen sein. „Das ist vor allem für Wohnbaugenossenschaften, die mit diesem Modell gearbeitet haben, eine deutliche Verschlechterung und Kostenerhöhung“, erklärte Hofmann.
Eine weitere erwähnenswerte Änderung durch das „Sparkpaket“ ist der „Solidarbeitrag für Dienstnehmer“. Er erhöht die Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts, jedoch nur für Spitzenverdiener mit brutto monatlich über 13.000 Euro. Eine parallele Erhöhung der Besteuerung, so Hofmann, gibt es für Unternehmer mit sehr hohen Gewinnen – in Form einer Neuregelung beim Gewinnfreibetrag.
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